Meldepflichtige Krankheiten

Einige Krankheiten sind meldepflichtig, um deren Verbreitung einzudämmen.
Ihr Kind darf die Schule nicht besuchen, wenn es sich mit einer der folgenden Krankheiten angesteckt hat:

  • Cholera
  • Coronavirus-Erkrankung (COVID-19)
  • Diphtherie
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
  • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
  • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • Keuchhusten
  • Läuse
  • ansteckungsfähige Lungentuberkulose
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Mumps
  • Paratyphus
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Krätze
  • Salmonellen
  • Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen
  • Shigellose
  • Typhus abdominalis
  • Hepatitis A und Hepatitis E
  • Windpocken

Sie als Eltern sind verpflichtet, die Infektion der Schule unverzüglich zu melden.

Nähere Informationen und Empfehlung zur Wiederzulassung erkrankter Personen erhalten Sie auch unter:

Wiederzulassung für Gemeinschaftseinrichtungen (Stand: Mai 2024)

Weiter Informationen sind auf den hier verlinkten Internetseiten des Schulministeriums zusammengestellt.