Meldepflichtige Krankheiten
Einige Krankheiten sind meldepflichtig, um deren Verbreitung einzudämmen.
Ihr Kind darf die Schule nicht besuchen, wenn es sich mit einer der folgenden Krankheiten angesteckt hat:
- Cholera
- Coronavirus-Erkrankung (COVID-19)
- Diphtherie
- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
- virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
- Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
- Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
- Keuchhusten
- Läuse
- ansteckungsfähige Lungentuberkulose
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Mumps
- Paratyphus
- Pest
- Poliomyelitis
- Krätze
- Salmonellen
- Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen
- Shigellose
- Typhus abdominalis
- Hepatitis A und Hepatitis E
- Windpocken
Sie als Eltern sind verpflichtet, die Infektion der Schule unverzüglich zu melden.
Nähere Informationen und Empfehlung zur Wiederzulassung erkrankter Personen erhalten Sie auch unter:
Wiederzulassung für Gemeinschaftseinrichtungen (Stand: Mai 2024)
Weiter Informationen sind auf den hier verlinkten Internetseiten des Schulministeriums zusammengestellt.